28 February 2026, 00:02

Gericht stoppt vorläufig AfD-Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung

Ein Schwarz-Weiß-Politisches Karikaturbild, das eine Gruppe von Menschen in einem Fahrzeug auf einer steilen Anhöhe zeigt, einige halten Waffen, mit einem Gebäude im Hintergrund und einem Text unten, der "Die Radikale Partei auf einer Steilen Anhöhe" liest.

Gericht stoppt vorläufig AfD-Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Einstufung der "Alternativen für Deutschland" (AfD) als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" durch die Bundesregierung vorläufig gestoppt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln erfolgte nach monatelangen juristischen Auseinandersetzungen und politischen Debatten. Zudem gab es Vorwürfe, die ursprüngliche Einstufung sei vor einem Wechsel an der Spitze des Innenministeriums überstürzt durchgepeitscht worden.

Die vorläufige Aussetzung verhindert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nach der strengeren Klassifizierung behandelt. Das Hauptverfahren in der Sache läuft weiterhin.

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Die Heraufstufung der AfD war am 2. Mai 2025 von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser bekannt gegeben worden. Noch am selben Tag wurde in einer internen E-Mail der Druck deutlich, die Entscheidung unter straffen Zeitvorgaben abzuschließen. Staatssekretär Hans-Georg Engelke hatte die Nachricht versandt und darin Faesers Erwartung festgehalten, die Ergebnisse noch am selben Morgen um 10:00 Uhr öffentlich zu präsentieren.

Dem Verfahren zur Einstufung ging eine umfangreiche Beweisaufnahme voraus. Über 20 Aktenordner mit mehr als 7.000 Seiten an rechtlichen Unterlagen wurden ausgetauscht, zusätzlich zu 1,5 Terabyte an digitalen Dateien des BfV. Dennoch stoppte das Kölner Gericht mit seinem einstweiligen Beschluss die Hochstufung zur "gesicherten rechtsextremistischen Bestrebung" – die strengere Einordnung bleibt damit vorerst in der Schwebe.

Nach Faesers Rücktritt signalisierte ihr Nachfolger Alexander Dobrindt, das Thema nicht weiterverfolgen zu wollen. Er argumentierte, die AfD müsse über Wahlen und nicht durch Verbote geschlagen werden. Das BfV, seit Mai 2025 unter der Leitung von Sinan Selen, muss nun auf die endgültige Gerichtsentscheidung warten, bevor Änderungen in der Beobachtungspraxis wirksam werden können.

Durch die gerichtliche Aussetzung drohen der AfD vorerst keine unmittelbaren Konsequenzen aus der strengeren Einstufung. Die anhängigen Rechtsverfahren werden klären, ob das BfV die Klassifizierung künftig durchsetzen darf. Bis dahin bleibt die politische Debatte über den Status der Partei ohne abschließende Klärung.