Gericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram wegen mangelnder Beweise
Anna FuchsGericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram wegen mangelnder Beweise
Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC aufgehoben. Die Bußgelder waren ursprünglich wegen angeblicher Versäumnisse bei der Bekämpfung von Hassrede und des Fehlens eines lokalen Vertreters verhängt worden. Das Urteil stellte fest, dass die zentralen Beweise gegen das Unternehmen unzureichend waren.
Das Bundesamt für Justiz hatte die Strafen auf Grundlage des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verhängt. Die Behörden warfen Telegram vor, Nutzerbeschwerden über Hassrede nicht ordnungsgemäß bearbeitet zu haben. Zudem wurde der Plattform vorgeworfen, keinen benannten Vertreter in Deutschland zu haben.
Das Bonner Amtsgericht hob die Strafen auf, nachdem es keine klaren Belege dafür gab, dass Telegram FZ-LLC den Dienst zwischen Februar 2021 und Juni 2022 betrieben hatte. Suchergebnisse lieferten keine Hinweise auf einen konkreten Betreiber in diesem Zeitraum. Stattdessen kam das Gericht zu dem Schluss, dass vermutlich Telegram Messenger Inc., eine andere Gesellschaft innerhalb derselben Unternehmensgruppe, für den Betrieb der Plattform verantwortlich war.
Ohne Bestätigung, dass Telegram FZ-LLC der Betreiber war, konnten die Strafen nicht aufrechterhalten werden. Das Gericht urteilte, dass das Bundesamt für Justiz die erforderliche Beweispflicht für die Durchsetzung nicht erfüllt habe.
Die Entscheidung hebt die beiden Bußgeldbescheide auf und beseitigt damit die Haftung in Höhe von 5,1 Millionen Euro. Der Fall unterstreicht die Herausforderungen, vor denen Behörden stehen, wenn es darum geht, die richtige juristische Entität hinter Online-Plattformen zu identifizieren. Gegen Telegram FZ-LLC können für dieselben Verstöße in diesem Zeitraum keine weiteren Strafen verhängt werden.






