18 February 2026, 16:05

Evangelische Kirchen prüfen Personalakten auf sexualisierte Gewalt aus der Vergangenheit

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, während Menschen vor ihnen auf dem Boden und auf der rechten Seite stehen und Fotorahmen an der Wand im Hintergrund zu sehen sind.

Evangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirchen prüfen Personalakten auf sexualisierte Gewalt aus der Vergangenheit

Zwei Landeskirchen in Deutschland haben damit begonnen, Personalakten zu prüfen, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelische Kirche im Rheinland starteten die Überprüfungen Anfang 2026. Ehemalige Polizeibeamte wurden hinzugezogen, um die Unterlagen auf Hinweise auf Fehlverhalten zu untersuchen.

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Die Prüfung begann am 1. Februar 2023 mit einem pensionierten Beamten und wurde am 1. März auf zwei erweitert. Zunächst liegt der Fokus auf aktuellen Mitarbeitenden, um zu vermeiden, dass Fälle wegen Verjährungsfristen nicht mehr verfolgt werden können. Im Anschluss werden auch archivierte Akten – einschließlich derer ehemaliger Beschäftigter – unter die Lupe genommen.

Sämtliche Personalakten, die beim Landeskirchenamt vorliegen, sind Teil des Verfahrens. Werden Hinweise auf Verstöße gefunden, leitet die Kirche die Unterlagen an die Stelle zur Aufarbeitung von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS) zur vertieften Untersuchung weiter. Je nach Schwere der Vorwürfe können disziplinarische Maßnahmen oder sogar Entlassungen die Folge sein.

Auch der Kirchenkreis Essen, ein Bezirk innerhalb der rheinischen Kirche, führt ähnliche Kontrollen durch. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, wird künftige Landessynoden über den Stand der Arbeiten informieren. Wie lange die Überprüfung insgesamt dauern wird, ist noch unklar.

Ziel der Maßnahmen ist es, frühere Fälle sexualisierter Gewalt innerhalb des Kirchenpersonals zu identifizieren und aufzuarbeiten. Die Ergebnisse werden entscheiden, ob disziplinarische Schritte oder Kündigungen folgen. Der Prozess wird fortgesetzt, bis alle relevanten Akten geprüft wurden.