12 January 2026, 17:08

Evangelische Kirche führt pauschale Anerkennung für Missbrauchsopfer ein

Eine detaillierte Karte von Heidelberg, Deutschland, die Straßen, Gebäude, Sehenswürdigkeiten und eine hervorgehobene Route zu einer Kirche mit zusätzlichem Text zeigt.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt pauschale Anerkennung für Missbrauchsopfer ein

Überlebende sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Kirche und ihrer Wohlfahrtsorganisation Diakonie haben nun einen klareren Weg zur Anerkennung ihrer Leiden. Seit Januar 2026 gilt ein standardisiertes Verfahren zur Aufarbeitung von Fällen aus Vergangenheit und Gegenwart. Mit dieser Maßnahme soll Betroffenen von Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen eine gerechtere Unterstützung zuteilwerden.

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Drei landeskirchliche Gliedkirchen in Nordrhein-Westfalen führten die neuen Richtlinien zu Beginn des Jahres 2026 ein: Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) und die Evangelische Kirche im Bergischen Land (EKiBL) setzten den Rahmen zum 1. Januar um. Demnach erhalten Überlebende von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine pauschale Anerkennungzahlung in Höhe von 15.000 Euro.

Das Verfahren stützt sich auf die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen und nicht auf eine strenge juristische Beweisführung. Diese Änderung erleichtert die Anerkennung von Ansprüchen, ohne dass gerichtsverwertbare Belege vorliegen müssen. In Einzelfällen können zusätzliche Leistungen gewährt werden, abhängig von den individuellen Umständen. Zudem sieht das Verfahren die Überprüfung bereits abgeschlossener Fälle vor: Frühere Anerkennungzahlungen können nun neu bewertet und gegebenenfalls angepasst werden. Kirche und Diakonie haben erklärt, ihre Verantwortung für das in ihren Einrichtungen verursachte Leid stärker wahrnehmen zu wollen.

Das neue System steht für einen strukturierten Ansatz bei der Aufarbeitung historischen und aktuellen Missbrauchs in evangelischen Einrichtungen. Betroffene können nun über ein zugänglicheres Verfahren Anerkennung finden, wobei Zahlungen und Überprüfungen darauf abzielen, ihr erlittenes Unrecht anzuerkennen. Die Änderungen gelten für mehrere Landeskirchen und ihre angeschlossenen Sozialdienste.