EU-Klimaziele: Wie der Green Deal Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt
Anna FuchsEU-Klimaziele: Wie der Green Deal Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt
Europa treibt seine ehrgeizigen Klimaziele im Rahmen des European Green Deal voran. Der Plan sieht vor, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Neue Vorschriften prägen zunehmend die Arbeitsweise von Unternehmen – mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Innovation.
Am 18. Juli 2023 trat die EU-Ökodesign-Verordnung in Kraft. Sie legt Standards für langlebigere, reparierbare und ressourcenschonendere Produkte fest, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Zwar ist der rechtliche Rahmen geschaffen, doch die Europäische Kommission wird später konkrete Maßnahmen für verschiedene Produktgruppen definieren.
Das Wirtschaftsrecht spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser Veränderungen. Unternehmen können die Gesetzgebung mitgestalten, indem sie sich an Debatten beteiligen und während des Gesetzgebungsprozesses praktische Erfahrungen einbringen. Viele Betriebe – insbesondere kleinere – haben jedoch Schwierigkeiten, mit der wachsenden Zahl an Nachhaltigkeitsvorschriften Schritt zu halten.
Besonders herausgefordert ist die Kunststoffbranche, vor allem durch mögliche Mindestvorgaben für Recyclinganteile. Hier setzt das Projekt InCamS@BI an der Hochschule Bielefeld (HSBI) an: Es entwickelt innovative Ansätze für einen nachhaltigeren Umgang mit Kunststoffen. Geleitet wird das Vorhaben von Prof. Dr. Christiane Nitschke, die seit 20 Jahren Wirtschaftsrecht an der HSBI lehrt und zuvor als Syndikusanwältin in der Industrie tätig war.
Die Vorschriften des Green Deals sind nun in Kraft – Unternehmen müssen sich schnell anpassen. Wer sich in den Gesetzgebungsprozess einbringt, kann künftige Regelungen mitbeeinflussen. Gleichzeitig arbeiten Projekte wie InCamS@BI an praktischen Lösungen, um Branchen bei der Erfüllung ihrer Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen.






