18 April 2026, 18:04

Edeka gewinnt Rechtsstreit gegen BLE um verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte

Schwarzes und weißes Foto einer Frau in traditioneller bayrischer Tracht, die zwei Kühe auf einer Wiese mit Bäumen, einem Haus, Bergen und Himmel im Hintergrund melkt.

Edeka gewinnt Rechtsstreit gegen BLE um verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte

Edeka hat einen Rechtsstreit gegen das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über Zahlungsbedingungen mit dem Milchlieferanten Arla Foods gewonnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Supermarktkette Zahlungsfristen für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte rechtmäßig über 30 Tage hinaus verlängern darf. Damit wurde eine frühere Anordnung des BLE vom Oktober 2024 aufgehoben.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Edekas längere Zahlungsfristen gegen das Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten (AgrarOLkG) verstoßen. Das Gericht sah in den vereinbarten Konditionen keine unlauteren Handelspraktiken – ein bedeutender Erfolg für den Händler.

Ursprünglich hatte das BLE Edeka untersagt, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen auszuhandeln, und sich dabei auf das AgrarOLkG berufen. Dieses schreibt vor, dass Händler Rechnungen für verderbliche Waren innerhalb eines Monats begleichen müssen, abhängig von Umsatz und Größe des Lieferanten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Behörde die Regelung fehlerhaft angewandt hatte.

Ein zentraler Streitpunkt war die falsche Berechnung des Edeka-Umsatzes durch das BLE. Die Behörde hatte die Umsätze selbstständiger Edeka-Kaufleute einbezogen, wodurch der Gesamtumsatz der Gruppe überschätzt wurde. Dieser Fehler beeinflusste die Bewertung, ob die 30-Tage-Grenze überhaupt greift.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und betonte, es bestätige die Rechtmäßigkeit der Zusammenarbeit zwischen Lebensmittelhändlern und ihren Partnern. Der HDE hatte das BLE zuvor für Übergriff in die Kompetenzen der Wirtschaft kritisiert und gewarnt, dass eine überzogene Rechtsauslegung Verbraucher schade. Die Behörde habe wiederholt rechtliche Grenzen überschritten, hieß es.

Dem BLE bleibt nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Das Düsseldorfer Gericht ließ keine Revision zu, sodass der Behörde kaum noch Handlungsoptionen bleiben.

Erst 2023 waren Berichte über Edekas Zahlungsziele von über 49 Tagen bei einem Milchlieferanten bekannt geworden. Dies löste die BLE-Untersuchung aus, die schließlich in dem nun gekippten Verbot mündete.

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Mit dem Urteil darf Edeka die verlängerten Zahlungsfristen mit Arla Foods für Milchprodukte beibehalten. Die Entscheidung macht deutlich, dass solche Vereinbarungen nicht gegen das AgrarOLkG verstoßen – vorausgesetzt, die Umsatzberechnungen sind korrekt. Nun muss das BLE entscheiden, ob es weiter juristisch gegen das Urteil vorgehen oder es akzeptieren will.

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