29 March 2026, 20:03

Dortmund: Zehn Jahre Haft für tödlichen Messerangriff auf Ex-Partnerin

Schwarze und weiße Gerichtsskizze, die eine Person zeigt, die mit einem Buch steht, eine Gruppe sitzt und ein Zug im Hintergrund zu sehen ist, mit der Bildunterschrift "Der Brighton-Bahnhofsdrama - Notizen im Gericht während des Prozesses gegen Percy Leffroy Mapleton" unten.

Ex-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Dortmund: Zehn Jahre Haft für tödlichen Messerangriff auf Ex-Partnerin

Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin in Dortmund zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass der Angriff auf ihre Entscheidung folgte, die Beziehung zu beenden. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung bestritten nicht den Vorwurf der Tötung auf Verlangen – allerdings gingen ihre Vorstellungen über die Höhe der Strafe auseinander.

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Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein tödlicher Messerangriff, der sich ereignete, nachdem das Opfer ihren Wunsch geäußert hatte, die Beziehung zu verlassen. Die Ermittler fanden keine Hinweise auf vorherige Eskalationen oder detaillierte Schilderungen der Dynamik des Paares vor dem Vorfall. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte aus Verzweiflung handelte und nicht mit vorsätzlicher Tötungsabsicht – ein Mordvorwurf wurde daher ausgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert und begründete dies mit der Schwere der Tat, die eine höhere Strafe rechtfertige. Die Verteidigung plädierte hingegen für sieben Jahre und verwies auf den emotionalen Ausnahmezustand des Mannes zum Zeitpunkt der Tat. Die Richter entschieden sich schließlich für eine zehnjährige Haftstrafe, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und angefochten werden kann.

Beide Seiten waren sich zwar über eine Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen einig, doch die endgültige Entscheidung hing vom Grad der Schuld ab. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht das Fehlen einer Mordabsicht und stellte stattdessen die überwältigende Hoffnungslosigkeit des Angeklagten in den Vordergrund, die ihn in diesem Moment geleitet habe.

Der Fall geht nun in die Berufungsinstanz, da das Urteil noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Die zehnjährige Strafe spiegelt die Einschätzung des Gerichts wider, dass es sich um eine Tat handelte, die durch einen emotionalen Zusammenbruch und nicht durch berechnende Gewalt motiviert war. Weitere rechtliche Schritte werden zeigen, ob das Strafmaß angepasst oder bestätigt wird.

Quelle