Cum-Ex-Skandal: Ex-Warburg-Chef Olearius entgeht Strafe – doch 40 Millionen Euro hängen in der Schwebe
Anna FuchsCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher Straftaten von Banker Olearius - Cum-Ex-Skandal: Ex-Warburg-Chef Olearius entgeht Strafe – doch 40 Millionen Euro hängen in der Schwebe
Christian Olearius, ehemaliger Chef der Hamburger M.M. Warburg Bank, entgeht einer strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang mit dem milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm schweren Steuerbetrug vorgeworfen, doch das Verfahren wurde wegen seines Gesundheitszustands eingestellt. Nun rückt die Frage in den Fokus, ob er 40 Millionen Euro, die mit den fragwürdigen Geschäften in Verbindung stehen, herausgeben muss.
Der Cum-Ex-Skandal bleibt einer der größten Steuerbetrugsfälle der deutschen Geschichte und hat dem Staat Milliarden an Steuereinnahmen gekostet.
Zwischen 2007 und 2011 soll Olearius bei der Warburg Bank gefälschte Steuererklärungen genehmigt haben. Durch diese Transaktionen erhielt die Bank unrechtmäßig Steuerrückerstattungen in Höhe von über 161 Millionen Euro. Ermittler werfen ihm vor, eine zentrale Rolle bei der Abwicklung der Cum-Ex-Geschäfte gespielt zu haben.
Das Strafverfahren gegen ihn wurde endgültig eingestellt, nachdem medizinische Gutachten ergaben, dass er verhandlungsunfähig ist. Dennoch bleibt seine mögliche Schuld offiziell ungeklärt.
Eine neue Wendung nahm der Fall, als der Bundesgerichtshof ein früheres Urteil des Landgerichts Bonn aufhob. Die Richter ordneten eine erneute Prüfung an, ob 40 Millionen Euro aus mutmaßlich kriminellen Erträgen bei Olearius eingezogen werden sollen. Eine neue Verhandlung wird nun über das Schicksal dieser Vermögenswerte entscheiden.
Olearius selbst muss an den anstehenden Verhandlungen nicht teilnehmen. Das Bonner Gericht muss die Beweislage erneut bewerten, bevor es über den Einziehungsbeschluss entscheidet.
Der Rechtsstreit um sein Vermögen dauert an, auch wenn ihm persönlich keine Strafen drohen. Falls das Gericht die Einziehung anordnet, könnte der Staat 40 Millionen Euro zurückerhalten, die mit dem Skandal in Verbindung stehen. Die Entscheidung hängt von der erneuten Prüfung der fraglichen Finanztransaktionen durch das Landgericht Bonn ab.






