Bundesbank plant Abschaffung der Ein- und Zwei-Cent-Münzen – was das für Verbraucher bedeutet
Miriam KönigBundesbank plant Abschaffung der Ein- und Zwei-Cent-Münzen – was das für Verbraucher bedeutet
Die deutsche Bundesbank hat einen Plan vorgelegt, um die Ein- und Zwei-Cent-Münzen schrittweise abzuschaffen. Mit dem Vorhaben sollen die hohen Kosten für die Herstellung und den Transport von Kleingeld gesenkt werden. Wird der Vorschlag angenommen, würden Bargeldzahlungen im ganzen Land künftig auf den nächsten Fünf-Cent-Betrag auf- oder abgerundet.
Das Modell orientiert sich an bereits bestehenden Praktiken in anderen EU-Ländern. Sieben Staaten – Finnland, die Niederlande, die Slowakei, Irland, Italien, Belgien und Estland – haben die Rundung von Bargeldtransaktionen gesetzlich eingeführt. Finnland etwa verlangt, dass Zahlungen auf den nächsten Fünf-Cent-Betrag angepasst werden, obwohl die Münzen weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel bleiben. Keines dieser Länder hat die Ein- und Zwei-Cent-Stücke jedoch vollständig aus dem Umlauf genommen.
In Deutschland bleibt Bargeld beliebt: Rund die Hälfte aller Einkäufe im Einzelhandel wird nach wie vor mit Scheinen und Münzen getätigt. Die Bundesbank argumentiert, dass der Verzicht auf Kleingeld den Umgang mit Bargeld effizienter gestalten würde. Nach dem Plan würde eine Rechnung über 3,99 Euro beim Barzahlen auf 4,00 Euro aufgerundet, während 2,02 Euro auf 2,00 Euro abgerundet würden. Einige Supermarktketten in Nordrhein-Westfalen bieten Kunden bereits jetzt die Möglichkeit, ihre Endsumme auf den nächsten Zehn-Cent-Betrag aufzurunden.
Von der Änderung wären nur Barzahlungen betroffen – bei Kartenzahlungen bliebe es bei den exakten Beträgen. Die Bundesbank hat noch nicht dargelegt, wie der Übergang gestaltet werden soll oder wann die Regelung in Kraft treten könnte.
Sollte das neue System eingeführt werden, würde es die Belastung durch Kleingeld für Unternehmen und Verbraucher verringern. Kundinnen und Kunden, die bar zahlen, hätten je nach Rundung leichte Anpassungen ihrer Endsumme zu erwarten. Der Vorschlag bringt Deutschland in Einklang mit bestehenden EU-Praktiken, während die Ein- und Zwei-Cent-Münzen weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel bleiben.






