27 March 2026, 16:03

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug mit gefälschter ETA-Website für Großbritannien

Lotterielos mit der Aufschrift "Loterie Nationale Tirage de la Première Tranche."

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug mit gefälschter ETA-Website für Großbritannien

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website für britische Reiseerlaubnisse. Am 13. März 2026 erstatteten sie Anzeige bei der Polizei, nachdem ihnen während des Bezahlvorgangs Betrugsverdacht gekommen war. Die offizielle Gebühr für eine Electronic Travel Authorisation (ETA) beträgt 18,50 Euro pro Person – doch die betrügerische Seite verlangte ein Vielfaches davon.

Die beiden hatten online nach einer Möglichkeit gesucht, eine britische ETA zu beantragen. Sie gaben ihre persönlichen Daten und Kreditkarteninformationen auf einer Seite ein, die sie für seriös hielten. Bei der Zahlungsabwicklung belief sich der Gesamtbetrag plötzlich auf rund 240 Euro – weit über der erwarteten Gebühr.

Misstrauisch geworden, verweigerten sie die Freigabe der Transaktion. Ihre Bank sperrte daraufhin die Karte, um unbefugte Abbuchungen zu verhindern. Nach der Erkenntnis der Gefahr erstatteten sie online Anzeige bei der Polizei.

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Der offizielle Antrag für eine britische ETA muss über die Website https://www.gov.uk/eta gestellt werden. Die Verbraucherzentrale bietet zudem Ratgeber an, wie man betrügerische Seiten erkennt, unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439. Für 2025 oder das frühe Jahr 2026 sind in Deutschland keine weiteren Fälle erfolgreicher Betrugsversuche mit gefälschten ETA-Anträgen bekannt.

Durch ihr schnelles Handeln verhinderten die Bielefelder einen finanziellen Schaden. Die Behörden warnen Reisende eindringlich, ausschließlich die offizielle Regierungswebsite für ETA-Anträge zu nutzen. Der Vorfall zeigt, wie gefährlich Drittanbieter sind, die überhöhte Gebühren verlangen oder persönliche Daten abgreifen.

Quelle