08 May 2026, 14:09

Betrunkener flüchtet mit gestohlenem E-Scooter auf Bahnschienen – Zug muss Notbremsung einleiten

Notausgangsschild an der Seite eines Zuges, mit Tür, Griff und Glasfenster, das Straße, Pfähle und andere Objekte draußen zeigt.

Betrunkener flüchtet mit gestohlenem E-Scooter auf Bahnschienen – Zug muss Notbremsung einleiten

Ein 39-jähriger Mann aus Iserlohn hat für erhebliche Behinderungen gesorgt, nachdem er mit einem gestohlenen E-Scooter auf Gleise gefahren war und so einen Personenzug zu einer Notbremsung zwang. Die Polizei nahm ihn später wegen mehrerer Delikte fest, darunter Diebstahl und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei dem Vorfall wurden keine Verletzungen gemeldet.

Der Zwischenfall begann, als der Mann mit dem E-Scooter auf einem Gehweg in der Nähe der Letmather Dechenhöhle gesichtet wurde. Beamte versuchten, ihn anzuhalten, doch er flüchtete – und überquerte dabei direkt vor einem herannahenden Personenzug die Gleise. Der Lokführer musste eine Vollbremsung einleiten, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Nach einer kurzen Suche entdeckten die Beamten den Verdächtigen in einem nahegelegenen Gebüsch. Eine erste Überprüfung ergab, dass er möglicherweise unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand, als er den Scooter fuhr. Zudem stellte sich heraus, dass der E-Scooter erst am Vortag als gestohlen gemeldet worden war.

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Bei der Festnahme fanden die Polizisten zusätzlich gestohlene Gegenstände und Betäubungsmittel in seinem Besitz. Dem Mann werden nun Gefährdung des Bahnverkehrs, Verstöße gegen die Straßenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetze sowie Diebstahl vorgeworfen. Der Zug setzte seine Fahrt kurz nach dem Vorfall fort.

Der Beschuldigte bleibt bis zum Abschluss der Ermittlungen in Gewahrsam. Für Medienanfragen zum Fall ist die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis zuständig. Die Notbremsung des Zuges führte zwar zu keinen Verletzungen, doch der Vorfall unterstreicht die Gefahren, die von rücksichtslosem Verhalten in der Nähe von Bahnstrecken ausgehen.

Quelle