Asylverfahrensberatung droht durch Haushaltskürzungen wegzubrechen
Lotta AlbrechtAsylverfahrensberatung droht durch Haushaltskürzungen wegzubrechen
Die Zukunft der Asylverfahrensberatung in Deutschland steht zur Debatte, da Haushaltskürzungen die Finanzierung zentraler Beratungsangebote gefährden. Minister mehrerer Bundesländer haben Bedenken geäußert, dass diese Änderungen Asylverfahren eher verlangsamen als beschleunigen könnten. Das Thema wird auf der Integrationsministerkonferenz in Essen diese Woche erörtert.
2023 führte die Bundesregierung mit Paragraf 12a des Asylgesetzes die unabhängige Asylverfahrensberatung ein. Der Service bietet Asylsuchenden kostenlose, vertrauliche und freiwillige Beratung zu ihren individuellen Fällen an. Die Finanzierung dieser Beratungsstellen steht nun jedoch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung vor dem Aus.
Vier Landesminister – Verena Schäffer (Nordrhein-Westfalen), Aminata Touré (Schleswig-Holstein), Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) und Manfred Lucha (Baden-Württemberg) – warnten, dass der Wegfall dieser Unterstützung zu Verzögerungen in den Asylverfahren führen könnte. Schäffer, zuständig für Integration und Flüchtlingsangelegenheiten, betonte die Bedeutung dieser Dienstleistungen für einen reibungslosen Ablauf.
Der Koalitionsvertrag zwischen der unionsgeführten Mitte-rechts-Partei und der SPD hatte ursprünglich vorgesehen, das Beratungsprogramm ohne festes Enddatum zu evaluieren. Die nun geplanten Kürzungen widersprechen dieser früheren Zusage.
Die Integrationsministerkonferenz setzt ihre Beratungen am zweiten Tag in Essen fort. Sollte die Finanzierung gestrichen werden, verlieren Asylsuchende möglicherweise den Zugang zu entscheidender Unterstützung während ihres Antragsverfahrens. Das Ergebnis der Gespräche wird entscheiden, ob das Beratungsprogramm erhalten bleibt oder vollständig abgeschafft wird.






