Apothekerkammer Westfalen-Lippe verklagt: Mitglieder wehren sich gegen Beitragsbescheide
Anna FuchsApothekerkammer Westfalen-Lippe verklagt: Mitglieder wehren sich gegen Beitragsbescheide
Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) haben 18 Klagen gegen ihre Beitragsbescheide eingereicht. Die rechtlichen Schritte folgen einem jüngsten Gerichtsurteil im benachbarten Bezirk Nordrhein. Bisher beläuft sich die strittige Gesamtsumme auf 44.000 Euro.
Hintergrund der Klagen ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das gegen die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) wegen deren Rücklagen entschied. In diesem Fall wandte das Gericht Rechtsstandards an, die üblicherweise für Industrie- und Handelskammern (IHK) gelten – nicht jedoch für berufsständische Gesundheitskammern. Die AKNR focht das Urteil an und argumentiert, die gerichtliche Auslegung sei fehlerhaft.
Die Mitglieder aus Westfalen-Lippe scheinen durch das Nordrhein-Urteil bestärkt. Sollten weitere Fälle folgen, könnte sich der Gesamtwert der Forderungen auf etwa 66.000 Euro erhöhen. Sowohl die AKNR als auch die AKWL halten die Begründung des Gerichts für unzutreffend.
AKWL-Geschäftsführer Cromberg warnte vor weiteren Konsequenzen, falls die Argumentation ausgeweitet werde. Ein Gericht könnte am Ende die gesamten finanziellen und haushaltspolitischen Entscheidungen einer Kammer infrage stellen. Zudem betonte er, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Industrie- und Handelskammern von denen berufsständischer Gesundheitskammern abwichen.
Das Verwaltungsgericht hat bereits einen Antrag auf Berufung im Nordrhein-Fall abgelehnt. Dennoch strebt die AKNR weiterhin eine Aufhebung des Urteils an. Das Ergebnis könnte ähnliche Streitfälle in anderen Berufskammern beeinflussen.






