Apotheker aus Hagen kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung für Krebsmedikamente
Lotta AlbrechtApotheker aus Hagen kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung für Krebsmedikamente
Ein Apotheker aus Hagen sieht sich mit einer Rückforderung von fast 90.000 Euro konfrontiert, nachdem er zwei hochpreisige Rezepte beliefert hatte. Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke, handelte zwar auf Basis gültiger Verordnungen, wurde jedoch beschuldigt, eine "unwirtschaftliche Überversorgung" mit Medikamenten nicht verhindert zu haben. Der Fall hat nun eine breitere Debatte über Apothekenvorschriften und die Praktiken der Krankenkassen ausgelöst.
Der Streit begann, als Fehske zwei Packungen des teuren Krebsmedikaments Idhifa an einen einzigen Patienten abgab. Beide Rezepte waren rechtmäßig ausgestellt, doch die AOK Nordwest, die zuständige Regionalkrankenkasse, forderte später die vollständige Rückerstattung der Kosten. Die Kasse argumentierte, dass die gleichzeitige Abgabe zweier Packungen gegen die deutsche Apothekenbetriebsordnung verstoße, die Apotheker dazu verpflichtet, unnötige Bevorratung zu verhindern.
In einer Anhörung des Landtags von Nordrhein-Westfalen wurde der Fall geprüft, wobei die Krankenkasse und ihre Aufsichtsbehörde an der Rückforderungsentscheidung festhielten. Fehske hingegen hat die Entscheidung vor Gericht angefochten; die Klage beläuft sich mittlerweile auf über 87.000 Euro. Ein Gerichtsverfahren wird voraussichtlich erst 2028 stattfinden, was die Unsicherheit verlängert.
Die finanzielle Belastung und der bürokratische Aufwand haben Fehske tief enttäuscht. Unterdessen hat eine an dem Fall beteiligte Pharmazeutisch-technische Assistentin ihren Job aufgegeben und arbeitet nun in der Rückforderungsabteilung einer Krankenkasse.
Die Rückforderung bleibt vorerst bestehen, während Fehske auf seinen Gerichtstermin wartet. Das Urteil könnte präzedenzwirksam für den Umgang von Apotheken mit hochpreisigen Medikamenten unter den aktuellen Vorschriften werden. Der Fall zeigt jedenfalls die Spannungen zwischen Krankenkassen, Apothekern und den Regelungen zur Arzneimittelabgabe auf.






