Altenberger-Dom-Straße in Schildgen wird trotz Proteste umgestaltet
Beschwerde gegen Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen abgewiesen
Gegen die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach-Schildgen war Beschwerde eingelegt worden. Anwohner hatten argumentiert, die Stadt hätte ein formelles Planfeststellungsverfahren durchführen müssen. Die zuständige Behörde hat nun jedoch zugunsten der Stadt entschieden und bestätigt, dass ein solches Verfahren rechtlich nicht erforderlich sei.
Die Straße leidet seit Langem unter einer maroden Oberfläche und veralteter Infrastruktur und ist immer wieder Schauplatz von Streitigkeiten über Verkehr, Sicherheit sowie Platz für Fußgänger und Radfahrer. Die Altenberger-Dom-Straße ist bereits seit Jahren von zahlreichen Problemen geprägt. Der starke Durchgangsverkehr belastet besonders die angrenzenden Wohngebiete, vor allem den Nittumer Weg. Aufgrund des schlechten Zustands der Straße kam es bereits zu Sperrungen und Umleitungen über Schlebusch, zudem gab es Diskussionen über die Verkehrsführung. Fußgänger und Radfahrer haben zudem mit unzureichendem Schutz zu kämpfen, insbesondere an Kreuzungen wie der Kempener Straße. Zudem wird der knappe Platz durch Parkflächennachfrage weiter eingeschränkt – oft zu Lasten nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer.
Die geplante Umgestaltung soll diese Missstände beheben, ohne die Straße für den Autoverkehr zu erweitern. Geplant sind unter anderem schmalere Fahrspuren, der Bau ordnungsgemäßer Radwege sowie die Verbreiterung von Fußgängerbereichen. Die Stadt vertritt die Auffassung, dass diese Änderungen im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde lägen und kein vollständiges Planfeststellungsverfahren erforderten. Die bestehenden Rad- und Gehwege entsprächen nicht den gesetzlichen Mindestmaßen, weshalb eine Modernisierung notwendig sei.
Die Beschwerdeführer hatten auf ein formelles Verfahren bestanden, doch der Rheinisch-Bergische Kreis wies dies zurück. Die Behörde bestätigte die rechtliche Position der Stadt, da es sich bei dem Vorhaben vorrangig um die Modernisierung von Sicherheit und Verkehrsfluss handele – und nicht um einen grundlegenden strukturellen Umbau. Obwohl keine rechtliche Verpflichtung bestehe, habe die Stadt dennoch Bürgerbeteiligung angeboten, um Anregungen aufzunehmen.
Die Arbeiten im nördlichen Abschnitt begannen am 19. Januar und führen zu vorübergehenden Fahrbahnverengungen und Umleitungen. Die vollständige Neugestaltung erfolgt im Rahmen der laufenden Diskussionen, wie Parkplätze, Radverkehr und Fußgängerbedürfnisse in Einklang gebracht und gleichzeitig der Verkehrsdruck auf den umliegenden Straßen verringert werden können.
Die Entscheidung der Behörde bestätigt, dass das Vorgehen der Stadt rechtmäßig ist. Die Umgestaltung wird ohne formelles Planfeststellungsverfahren fortgesetzt, mit Fokus auf Sicherheit und moderne Standards. Anwohnern bleibt dennoch die Möglichkeit, sich im Rahmen des freiwilligen Beteiligungsprozesses einzubringen.
Durch die laufenden Bauarbeiten kommt es weiterhin zu Verkehrsbehinderungen, Umleitungen und Tempolimits. Die endgültigen Änderungen sollen die Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer verbessern und die seit Langem bestehenden Infrastrukturprobleme lösen.






