AfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag gegen eigenen Richter erschüttert Parteiausschlussverfahren
Anna FuchsAfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag gegen eigenen Richter erschüttert Parteiausschlussverfahren
In den Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Mitglied Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag gegen den Richter Hartmut Beucker eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September und begründete ihn mit Bedenken wegen möglicher Voreingenommenheit. Schramm, Stadtrat in Wuppertal, steht im Mittelpunkt eines Streits, der bereits im Juli begann.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm war zwar bereits im Juli eingeleitet worden, doch kandidierte er trotzdem erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat – trotz des laufenden Verfahrens. Kritiker werfen ihm vor, sein militärischer Einsatz in der Ukraine gegen Russland belege eine parteiische Haltung, was Schramm jedoch zurückweist. Seine Verbindungen zum AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler sowie sein aktives Engagement im örtlichen AfD-Verband haben die Zweifel an seiner Neutralität weiter geschürt.
Der Befangenheitsantrag argumentiert, dass die Gründe für eine Ablehnung Beuckers gewichtig seien und nicht ignoriert werden könnten. Besonders problematisch sei, dass Richter Beucker und Schramm derselben örtlichen AfD-Gliederung angehören. Beucker führte sogar Schrammms Aufnahmegespräch in die Partei, was Fragen nach seiner Unparteilichkeit aufwirft. Zudem ist Beucker – wie Tritschler – Mitglied der AfD-Fraktion im Landtag, was die Sorge vor politischer Einflussnahme auf das Verfahren verstärkt.
Schramm betont indes, er genieße breite Unterstützung in seinem Ortsverband und weist die Vorwürfe der Befangenheit zurück. Der Antrag hält jedoch daran fest, dass diese persönlichen und politischen Verflechtungen ein klares Risiko für eine voreingenommene Verfahrensführung darstellten.
Nun muss der Parteiausschuss über den Befangenheitsantrag entscheiden, der sich auf die angebliche mangelnde Neutralität Beuckers stützt. Sollte der Antrag stattgegeben werden, könnte dies weitreichende Folgen für das laufende Ausschlussverfahren gegen Schramm haben. Zudem könnte das Ergebnis Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Interessenkonflikte in den internen Parteiverfahren der AfD erlangen.






