AfD bleibt vorerst ohne Extremismus-Einstufung durch einstweilige Verfügung
Lotta AlbrechtAfD gewinnt Eilverfahren gegen Einstufung als rechtsextrem - AfD bleibt vorerst ohne Extremismus-Einstufung durch einstweilige Verfügung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seine Bemühungen vorläufig eingestellt, die Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als gesicherte rechtsextreme politische Partei einzustufen. Diese Entscheidung folgt einer einstweiligen Verfügung, die Anfang dieses Jahres erlassen wurde und weitere Schritte bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil blockiert.
Am 26. Februar 2026 gab das Verwaltungsgericht Köln dem Antrag der AfD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Mit diesem vorläufigen Beschluss wurde dem BfV untersagt, die Partei bis zum Abschluss des Hauptverfahrens formal als extremistisch zu klassifizieren. Seither haben weder andere Bundesländer noch Gerichte die Debatte über die Einstufung vorangetrieben.
Der Rechtsstreit der AfD gegen die geplante Einordnung bleibt weiterhin ungelöst. Solange das Hauptverfahren nicht abgeschlossen ist, kann das BfV keine offizielle Kategorie verhängen. Die Behörde muss nun das endgültige Urteil abwarten, bevor sie weitere Maßnahmen ergreifen kann.
Die einstweilige Verfügung hat den Status der AfD vorerst in der Schwebe belassen. Ob das BfV die Partei einordnen darf, hängt vollständig vom Ausgang des laufenden Prozesses ab. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus, und kurzfristig sind keine unmittelbaren Änderungen zu erwarten.






