Ab Januar: Neue Regelung zur Abgabeverwaltung

Ab Januar: Neue Regelung zur Abgabeverwaltung
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Regelung für die gesetzlichen Krankenkassen in Kraft. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die Primärkassen haben im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung 2025 Änderungen beschlossen, die die Abgabe von Medikamentenpackungsgrößen in Apotheken neu regeln.
Die aktualisierte Vorschrift schreibt vor, dass Apotheken grundsätzlich die kleinste Standardgröße (N1) abgeben müssen, sofern verfügbar. Ist diese nicht vorrätig, dürfen sie die nächstgrößere Packung ausgeben – selbst wenn diese die definierte Norm überschreitet. In solchen Fällen muss jedoch ein verpflichtender Hinweis auf der größeren Packung angebracht werden.
Zusätzlich werden Apotheken bei der Entlassmanagement-Betreuung strengere Kontrollen durchlaufen. Die Festlegung, welche Medikamentenmengen abgegeben werden dürfen, erfordert nun eine genauere Prüfung der neuen Richtlinien.
Ziel der Regelung ist es, die Medikamentenabgabe effizienter zu gestalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten angemessene Mengen erhalten. Ab dem 1. Januar müssen Apotheken in Nordrhein-Westfalen ihre Abläufe an die geänderten Vorgaben anpassen. Der verpflichtende Hinweis auf größeren Packungen soll zudem für mehr Transparenz bei der Abgabe sorgen.

