11 February 2026, 14:07

62-Jähriger droht mit Handgranate – nur für eine Flasche Wodka

Eine Hand mit Hammer und Sichel streckt sich einem Gebäude mit der Aufschrift "Zachvati-li te zanynes" entgegen und vermittelt einen Sinn für Dringlichkeit und Gefahr.

Handgranaten-Drohung in Bielefeld - Angeklagter schweigt - 62-Jähriger droht mit Handgranate – nur für eine Flasche Wodka

Ein 62-jähriger Deutscher muss sich seit dieser Woche vor Gericht verantworten, nachdem er mit einer scharfen Handgranate ein Restaurant bedroht und dabei Wodka gefordert hatte. Die Tat löste bei den Angestellten panische Angst aus und endete mit einem Polizeieinsatz, bei dem der Mann bei seiner Festnahme angeschossen wurde. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte vor Gericht.

Der Vorfall begann, als der Mann das Lokal betrat und ein Glas Wodka verlangte. Als man ihm dies verweigerte, zog er die Granate hervor und brüllte: "Ich will sterben." Die Mitarbeiter, die eine Explosion befürchteten, übergaben ihm daraufhin eilig eine Flasche.

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Er verließ zwar das Restaurant, kehrte jedoch kurz darauf zurück – erneut mit der Granate in der Hand und diesmal mit der Forderung nach vier Flaschen Wodka. Die alarmierte Polizei traf am Tatort ein und schoss dem Mann bei der Festnahme ins Bein. Später stellte sich heraus, dass es sich um eine scharfe Granate mit sprengfähigem Inhalt handelte.

Die Verhandlung begann mit dem Schweigen des Angeklagten. Das Verfahren soll bis zum 20. März dauern; zwei weitere Termine sind anberaumt. Dem Mann wird ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen, das den illegalen Besitz von Kriegswaffen mit schweren Strafen ahndet.

Zum Zeitpunkt der Tat war der Beschuldigte stark alkoholisiert. Die Behörden haben noch keine Angaben zu einer möglichen Strafe gemacht, doch in vergleichbaren Fällen kam es häufig zu Untersuchungshaft und Anklagen wegen Waffenhandels.

Das Gericht wird nun über die Konsequenzen für den Angeklagten entscheiden – sowohl wegen der Bedrohung mit einer scharfen Granate als auch wegen des Angriffs auf die Polizisten. Die Urteilsfindung könnte zudem grundsätzliche rechtliche Fragen zum Besitz verbotener Sprengstoffe klären. Die Verhandlungen sollen Ende März abgeschlossen werden.